Wer sich gegen einen Angriff verteidigt, kann eine Verletzung des Angreifers nicht ausschließen. Angemessene Verteidigungshandlungen sind aber als Notwehr oder wenn ich anderen helfe als Nothilfe nicht rechtswidrig. Was bedeutet das aber ganz konkret für meine Verteidigungshandlungen und wo sind die Grenzen der Notwehr? Diese und viele weitere detaillierte Fragen wurden beim Notwehr- / Nothilfelehrgang im theoretischen Teil behandelt. Die 37 Teilnehmenden sollten ein Gespür dafür bekommen, wann eine „gebotene“ Verteidigungshandlung vorliegt und wo auch fließende Grenzen erkennbar sind.
Ausgerichtet wurde dieser interessante Lehrgang vom Bezirk Polizei. Als erfahrene Referenten waren die pensionierten Polizeibeamten Detlef Fels und Werner Thole tätig. Beide konnten die theoretischen und praktischen Anteile kurzweilig vermitteln.
Im praktischen Teil erfolgten zum Aufwärmen zunächst einige Koordinations- und Wahrnehmungsübungen. Schnell wurden die Grenzen der eigenen Wahrnehmung erkannt. Umso wichtiger ist es in der Vor-Konfliktphase durch eine klare Körperhaltung, Gestik und Mimik die Position zu verdeutlichen. Alternative Handlungskonzepte zum Trennen von streitenden Parteien bildeten einen weiteren Lehrgangsschwerpunkt. Für die Nach-Konfliktphase wurde die Wichtigkeit guter Zeugenaussagen besprochen.
NJJV Medienteam