Berichte 2019

Eigentlich sind die Samstage im Januar und Februar im Oldenburgischen und im Ammerland für Grünkohlfahrten und Boßeltouren reserviert, nicht jedoch am Samstag, 02.02.2019. Denn an dem Tag richtete die Ju-Jutsu Abteilung des Vereins „Schwarz-Weiß Oldenburg“ ein Landeslehrgang zur Verlängerung der Prüferlizenz aus.

Die Lehrgangsleitung oblag dem Direktor Prüfungswesen im NJJV, Uwe Nettlau, 6. Dan Ju-Jutsu. Nach der Begrüßung der Anwesenden und des Referenten durch den Abteilungsleiter, Norbert Töbermann, 5. Dan Ju-Jutsu, begann es erst einmal mit der Theorie. Es wurde die korrekte Listenführung bei den Zwischenprüfungen bis zum 14. Lebensjahr besprochen. Insbesondere das Zusammenfassen der Techniken zu einer Note in den Prüfungsfächern 5 bis 10. Uwe Nettlau verdeutlichte die Problematik an Hand von Beispielen und erklärte noch einmal das offizielle Verfahren.

Ein weiterer Punkt war die bisher oft unterschiedliche Auffassung über die Ausführung des Übergangs vom Stand zum Boden. Der Referent verwies auf das aktuelle Prüfungsprogramm und die Offenheit des Mittels, also der Technik, um den Angreifer kontrolliert zu Boden zu bringen. Klargestellt wurde auch, dass sich der Verteidiger oder die Verteidigerin ebenfalls zu Boden begeben muss, um dort mit der Verteidigung fortzufahren. Eine genauere Beschreibung hierzu erfolgt in der nächsten Neuauflage des Ju-Jutsu 1×1.

Nach einer kurzen Pause folgte der Praxisteil: Zunächst ging es um die Bewegungslehre. Der Referent ließ sich zeigen, wie einzelne Prüfer und Prüferinnen diese in der Prüfung abfragen bzw. in ihren Vereinen trainieren. Die Entscheidung, ob diese Prüfungsaufgabe mit oder ohne Partner bzw. Partnerin gezeigt werden müssen, überließ er den jeweils Prüfenden.
Im nächsten Themenkomplex ging es um Stockabwehr und Stockanwendung. Uwe Nettlau erläuterte noch einmal, wie diese Prüfungsaufgabe im Prüfungsprogramm aufeinander aufbaut. Also von der Kontrolle des waffenführenden Armes im 3. Kyu bis hin zur kompletten Entwaffnung und waffenloser Folgetechnik im 1. Dan.

Im letzten Teil waren die Nervendrucktechniken an der Reihe. Hier gab es eine ausgiebige Diskussion. Diese reichte von der allgemeinen Wirksamkeit der Techniken über das wie, wann und wo sie einzusetzen sind bis zur Erkennbarkeit der Technik bei Prüfungen. Eine von vielen Ju-Jutsuka geforderte spezifische definitorische Festlegung bestimmter Nervendrucktechniken (zwecks besserer Prüfbarkeit) wurde vom Referenten so nicht akzeptiert. Er verwies auf die Offenheit unseres Systems, eben nicht alles bis ins Kleinste festzulegen und bei der Beurteilung auf das Prinzip zu achten. Die einzige Vorgabe und zugleich Einschränkung im JJ 1×1 ist der Hinweis, dass die Wirkung durch Druck erzielt werden muss. Die Frage, ob ein Schlag auch als Druck gewertet werden kann, wurde deutlich verneint. Es folgte sogleich die Frage: ist kneifen drücken? Es wird halt nicht langweilig in unserem Ju-Jutsu!

Die Zeit verging wie im Fluge und nach vier Stunden Lehrgangsdauer waren viele Fragen beantwortet, aber es war auch klar, dass das jetzige Prüfungsprogramm mit seinen Auslegungen durchaus weiterhin Spielraum für Diskussionen lässt.