Ju-Jutsu-News auf einen Blick
11. Verbandsinfo: Empfehlungen des NJJV für den Wiedereinstieg in das Ju-Jutsu- Training in Niedersachsen / Sportartspezifische Hinweise
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Liebe Sportlerinnen und Sportler,
liebe Vereinsvertreter und Trainer,
in der nächsten Woche enden die Sommerferien 2020 und unter den zur Zeit geltenden rechtlichen Vorgaben beginnt der Schulbetrieb. Damit werden im allgemeinen auch die Sportstätten wieder geöffnet und Sport ist wieder möglich. Derzeit ist Training mit Kontakt in Gruppen bis 50 Personen möglich. Gleichzeitig startet der NJJV mit seinem Sportbetrieb unter den Regelungen des 10. Newsletters und den z. Zt. geltenden Auflagen der niedersächsischen Landesregierung sowie der örtlichen Institutionen.
10. Verbandsinfo: Wiederaufnahme des Sportbetriebs
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Liebe Sportlerinnen und Sportler,
liebe Vereinsvertreter und Trainer.
In Niedersachsen wurden die Coronaregeln neu gefasst. Als Anlage die aktuelle, ab Montag 13.07.2020 gültige Fassung. Regelungen für den Sport befinden sich in § 26 (Seite 19/20). Die aktuelle Fassung erlaubt Kontaktsport in Gruppen bis 30 Personen. Gestrichen wurde der Begriff der festen Gruppe. Daher sind jetzt auch vereinsübergreifende Prüfungen und Lehrgänge möglich.
9. Verbandsinfo: Kontaktsport in Niedersachsen wieder möglich
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Liebe Sportlerinnen und Sportler,
liebe Vereinsvertreter und Trainer.
am Montag, 6. Juli 2020, tritt die geänderte Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in Kraft.
Nach wie vor gilt der Grundsatz, dass die Sportausübung nur kontaktlos erfolgt und ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten ist. Die wichtigste Neuerung für den Vereinssport ist eine Lockerung für feste Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen. Für diese festen Kleingruppen gelten die Abstandsbeschränkungen nicht.